Neue Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Freising

Zur Bekanntmachung des Landkreises

Baumpflegearbeiten im Landkreis Freising

Folgende Strecken sind betroffen

Verkehrsflughafen München;

Bekanntmachung über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses betreffend die Erweiterung des Verkehrsflughafens München durch Anlage einer 3. Start- und Landebahn nebst Nebenanlagen, Teilprojekten und Folgemaßnahmen

 

 

 

Die Regierung von Oberbayern hat auf Antrag der Flughafen München GmbH (FMG) vom 24. August 2007 und den entsprechenden Änderungen hierzu nach §§ 8 ff. des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) i. V. m. Art. 74 f. des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) den Plan für die Erweiterung des Verkehrsflughafens München um eine 3. Start- und Landebahn nebst Nebenanlagen und Teilprojekten sowie den damit verbundenen Folgemaßnahmen festgestellt.

1.     Das planfestgestellte Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen: Neubau einer Start- und Landebahn nordöstlich des bestehenden Start- und Landebahnsystems mit einer Länge von 4.000 m und einer Breite von 60 m mit einem Achsabstand von 1.180 m und einem Schwellenversatz von 2.100 m parallel zur bestehenden nördlichen Start- und Landebahn; Errichtung von dazu gehörenden Rollwegen, Rollbrücken und Vorfeldern, Enteisungsflächen an den Startbahnköpfen, Betriebsstraßen und technischen Einrichtungen, insbesondere von Anflugnavigationsanlagen; Schaffung von Ersatzstandorten für den Hubschrauberlandeplatz und die Allgemeine Luftfahrt; Zulassung von Flächen für bauliche Anlagen und Grünordnung; Errichtung von Schneedeponien und Abwassersammelbecken; Herstellung, Beseitigung bzw. wesentliche Umgestaltung von zahlreichen Oberflächengewässern oder Gewässerabschnitten; Änderungen an öffentlichen Straßen und Wegen (St 2084, St 2584, Kreisstraße ED 5, Südring, Gemeindeverbindungsstraße Attaching sowie untergeordnete Straßen und Wege) einschließlich Anordnung der entsprechenden straßenrechtlichen Einziehungen und Widmungen; Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen außerhalb des erweiterten Flughafengeländes

2.     Weitere Entscheidungen

2.1. Betriebliche Regelungen (Betriebszulassung auf der 3. Start- und Landebahn sowie den Rollwegen und Vorfeldern; Grundsätzlicher Ausschluss von Starts und Landungen auf der 3. Start- und Landebahn in der Zeit von 22:00 Uhr Ortszeit bis 06:00 Uhr Ortszeit; Flugbetriebsbeschränkungen für Luftfahrzeuge abhängig von deren Lärmemissionen; Änderungen der luftrechtlichen Genehmigung für den Verkehrsflughafen München vom 9. Mai 1974)

2.2. Naturschutzrechtliche Entscheidungen (Zulassung des Vorhabens abweichend vom Verbot des § 34 Abs. 2 BNatSchG bezüglich des Europäischen Vogelschutzgebiets „Nördliches Erdinger Moos“; Erteilung von Ausnahmen von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen; Zulassung der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft; Zulassung von Ausnahmen von gesetzlichen Verboten in bestimmten gesetzlich geschützten Biotopen, geschützten Lebensstätten und Schutzgebietsverordnungen; Anordnung von Maßnahmen zur Kompensation des mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft, artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen, Vermeidungs-, Minimierungs- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes „Natura 2000“ in den Gemarkungen Attaching, Berglern, Eitting, Freising, Giggenhausen, Hallbergmoos, Hohenbachern, Langenpreising, Marzling, Moosinning, Notzing, Oberding, Pulling und Sünzhausen)

2.3. Jagdrechtliche Entscheidungen (Zulassung von Ausnahmen von jagdrechtlichen Verboten auf bestimmten Flächen der Eigenjagd der FMG)

2.4. Waldrechtliche Entscheidungen (Genehmigung von Rodungen und Aufforstungen)

2.5. Wasserrechtliche Entscheidungen (bezüglich der Benutzung des quartären Grundwassers durch ständiges Aufstauen, Absenken sowie Um- und Einleiten des Grundwassers für verschiedene, z. T. tiefgründende Bauwerke; bezüglich der Benutzung oberirdischer Gewässer und des Grundwassers zum Einleiten von Oberflächenwasser von befestigten Flächen und Gebäuden; bezüglich Gewässerbenutzungen zur Grundwasserregelung; bezüglich der Entwässerung von landseitigen Straßenneu- und -ausbauten außerhalb des Flughafenbereiches; bezüglich der Einleitung von Oberflächenwasser von Geländeaufschüttungen und Sichtschutzwällen in das Grundwasser;  bezüglich Bauwasserhaltungsmaßnahmen; bezüglich Nassauskiesungen zur Rohstoffgewinnung; bezüglich Brauchwasserentnahme), Befreiungen vom Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung und Zulassung von Ausnahmen von Wasserschutzgebietsverordnungen

3.     Der FMG wurden die zum Wohl der Allgemeinheit oder zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf Rechte anderer erforderlichen Auflagen auferlegt. Dort, wo solche Auflagen untunlich oder mit dem Vorhaben unvereinbar waren, wurde den Betroffenen Anspruch auf angemessene Entschädigung in Geld gewährt.

4.     Die Entscheidung über die Feststellung von Schadensbegrenzungsmaßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen des FFH-Gebiets „Moorreste im Freisinger und im Erdinger Moos“ und die Entscheidung über die Erweiterung der Flugbetriebsstoffversorgung hat sich die Regierung von Oberbayern in einem ergänzenden Verfahren vorbehalten.

5.     Im Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig erhobenen Einwendungen, Anträge, Forderungen, Anregungen und Stellungnahmen entschieden worden.

 

 

Eine Ausfertigung dieses Planfeststellungsbeschlusses mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der festgestellten Pläne, Verzeichnisse und Maßnahmenblätter liegt zwei Wochen

 

vom 19. September 2011 bis einschließlich 4. Oktober 2011

 

bei der             Gemeinde Langenbach

 

 

 

in                    Zimmer 9, Bauamt 1. Stock,

 

zur Einsichtnahme aus.

 

 

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den Betroffenen als zugestellt.

 

 

Gemeinde Langenbach

 

 

 

                                                  

Bekanntmachung über einen Bebauungsplan für das Gebiet "Gewerbepark Nord III"

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