Informationsveranstaltung zur Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr
Am Mittwoch, den 01. Februar 2012 fand im Bürgersaal des Gasthofes „Alter Wirt“, Beginn 19.00 Uhr eine Informationsveranstaltung zur geplanten Einführung der „gesplitteten Abwassergebühr“ statt.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Hauseigentümer, die Niederschlagswasser von ihrem Grundstück in einen öffentlichen Entwässerungskanal einleiten. In Langenbach sind dies alle Gebäude-/Grundstückseigentümer des Hauptortes, sowie künftig der Ortsteil Schmidhausen. Alle anderen Ortsteile sind wegen der fehlenden Möglichkeit der Niederschlagswasserableitung in einen öffentlichen Kanal nicht betroffen.
Weshalb wird die „gesplittete Abwassergebühr“ eingeführt?
Bislang wird die Abwassergebühr in der Gemeinde Langenbach allein nach dem sog. „Frischwassermaßstab“ abgerechnet. Bei diesem Maßstab wird davon ausgegangen, dass bei allen Grundstücken die bezogene Frischwassermenge ungefähr in gleichem Verhältnis zu der auf dem Grundstück anfallenden Abwassermenge steht. Dabei bleibt unberücksichtigt, ob und wie viel Niederschlagswasser auf einem Grundstück anfällt und wie viel davon in die Kanalisation geleitet wird.
Die Rechtsprechung akzeptiert den Frischwassermaßstab nur noch, wenn die Kosten für die Niederschlagswasserableitung gemessen an den gesamten Entwässerungskosten geringfügig sind. Dies ist in Langenbach nicht gegeben. Die Gemeinde hat damit keinen Spielraum. Sie ist zur Einführung der „gesplitteten Abwassergebühr“ verpflichtet.
Was genau ist unter dem Begriff „gesplittete Abwassergebühr“ zu verstehen?
Bei der „gesplitteten Abwassergebühr“ werden zwei getrennte Gebühren erhoben:
a) Die Schmutzwassergebühr soll die für die Beseitigung des Schmutzwassers anfallenden Kosten abdecken. Sie berechnet sich – wie bisher – nach dem Frischwasserverbrauch in EUR/m³, allerdings vermindert um die Kostenanteile für die Niederschlagswasserbeseitigung.
b) Die Niederschlagswassergebühr soll die für die Beseitigung des Oberflächenwassers anfallenden Kosten abdecken. Sie wird künftig ab der Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung auf Grundlage der abflusswirksamen bebauten und befestigten Flächen in EUR/m² erhoben.
Wie werden die abflusswirksamen bebauten und befestigten Flächen ermittelt?
Über das Verfahren zur Ermittlung der bebauten und befestigten Flächen auf den einzelnen Grundstücken wird in der Informationsveranstaltung näher eingegangen werden.
Gebietsabflussbeiwertkarte Langenbach
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