Wahlhelfer gesucht!

Für die Europawahl am 9. Juni 2024 sucht die Gemeinde Langenbach freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Folgende spannende Aufgaben erwarten Sie am Wahlsonntag:

  • Prüfung der Wahlberechtigung
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne
  • Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
  • Auszählung der Stimmzettel

Mitmachen können alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Wahlberichtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz oder sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben.

Besonders auch jüngere Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
sind herzlich willkommen.

Das Besondere an der Wahl zum Europäischen Parlament ist, dass nicht nur das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt wurde, sondern sich auch Jugendliche ab diesem Alter, als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Verfügung stellen können.

Spezielle Vorkenntnisse sind nichtnotwendig. Damit alle Beteiligten ihre Aufgabe fachgerecht wahrnehmen können, wird vorab eine entsprechende Schulung durchgeführt.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Gemeinde Langenbach zahlt ihren tatkräftigen Unterstützern bei der Europawahl 2024 eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 €.

Die Gemeinde Langenbach freut sich auf Ihre Unterstützung!

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die bei dieser oder zukünftigen Wahlen mithelfen möchten, können sich bei

Frau Grottenthaler               08761/7420-902 oder

per E-Mail unter                   wahl@gemeinde-langenbach.de   melden.

Eine Meldung ist ebenfalls über das Rathaus Service-Portal unter https://www.gemeinde-langenbach.de/rathaus/rathaus-service-portal/ möglich.

Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens

Digitaler Bauantrag - Start zum 01. März 2024

Ab 1. März 2024 wird das digitale Baugenehmigungsverfahren eingeführt.
Digitale und Papieranträge (nach wie vor zulässig) sind zwingend beim Landratsamt Freising einzureichen.
Bescheide zu den Anträgen werden dann nur noch in digitaler Form erteilt/zugestellt.
Die verschiedenen Antragsarten und wie mit diesen zukünfig zu verfahren ist entnemen Sie bitte der folgenden Tabelle (Stand Februar 2024, unter Vorbehalt).

Link zur FAQ-Häufig gestellte Fragen zum digitalen Bauantrag