Widerspruch per E-mail

Die Einlegung des Widerspruchs gegen Bescheide der Gemeinde Langenbach kann schriftlich oder zur Niederschrift erfolgen. Daneben steht Ihnen auch die Möglichkeit der elektronischen Widerspruchseinlegung zur Verfügung

Dabei muss der Widerspruch – versendet als E-Mail – die gleiche rechtliche Verbindlichkeit besitzen, wie ein schriftliches Dokument. Dies wird durch eine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des Signaturengesetzes (SigG) erreicht.
Der Widerspruch muss also innerhalb der Rechtsbehelfsfrist an die in der Rechtsbehelfsbelehrung genannte E-Mail-Adresse mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versendet werden.
Widersprüche, die auf anderem elektronischen Wege (einfache E-Mail, etc.) versendet werden erfüllen diese Anforderungen nicht und sind somit nicht zulässig!

Widersprüche können an folgende Adresse gesandt werden:

info(at)gemeinde-langenbach.de-mail.de