Bekanntmachung Fundsachen
Die Verlierer werden gemäß §§ 980, 981, 983 BGB hiermit aufgefordert, innerhalb von 6 Monaten ab Datum dieser Bekanntmachung Ihre Recht im Fundbüro der Gemeinde Langenbach, Bahnhofstraße 6, 85416 Langenbach, Telefonnummer 08761/7420-14 wahrzunehmen.
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag | 8 Uhr bis 12 Uhr |
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Donnerstag zusätzlich | 14 Uhr bis 18 Uhr |