Dorfflohmarkt in Langenbach
Es ist endlich wieder so weit, am Sonntag, 30. März 2025 – findet wieder unser Dorf-Flohmarkt in Langenbach, Ober- und Niederhummel statt!….
Der Flohmarkt vor der eigenen Haustür oder in der eigenen Garage.
Hat der Frühjahrsputz alte Schätze ans Licht befördert, von denen Sie sich trennen wollen? Viele Dinge, die nicht mehr gebraucht werden, sind zu gut für die Mülltonne. Da kommt unser Dorfflohmarkt gerade recht und bietet Ihnen die Möglichkeit, ohne großen Aufwand, diese dennoch „loszuwerden“ und dabei mit Spaß vielleicht noch ein bisschen Geld zu verdienen oder einfach nur Gutes zu tun und die Dinge verschenken.
Der Termin wurde wieder abgestimmt mit dem allseits beliebten Kleider- und Spielzeugbasar. Dieser findet am Vortag, Samstag, 29. März 2025 in der Turnhalle der Grundschule statt.
Bei unserem Garagenflohmarkt im gesamten Dorf brauchen Sie keine Genehmigung. Auf Getränkeausschank und laute Musik sollten Sie aber verzichten.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Angebot sichtbar wird, können Sie sich anmelden, dann erscheint Ihre Adresse in einer interaktiven Karte.
Hierzu füllen Sie bitte das Anmeldeformular* aus und senden dies
• per Fax an 08761/7420-3314 oder
• per E-Mail an info@gemeinde-langenbach.de oder
• per Post an Gemeinde Langenbach, Bahnhofstraße 6, 85416 Langenbach.
Gerne können Sie das Anmeldeformular auch persönlich zu den Öffnungszeiten abgeben.
Hier finden Sie das Anmeldeformular zum downloaden: Anmeldeformular
Was ist ein Garagenflohmarkt eigentlich?
Ein Garagenflohmarkt ist ein Flohmarkt, der auf dem eigenem Grundstück stattfindet. Manche veranstalten diesen Flohmarkt auch in Ihrer Garage, daher der Begriff Garagenflohmarkt.
Wo?
Vor der eigenen Haustür oder in der eigenen Garage.
Wann?
Sonntag, 30. März 2025 von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt.
Wer kann am Dorf-Flohmarkt teilnehmen?
Jeder Haushalt in Langenbach und den Ortsteilen: Oberhummel, Niederhummel
Bürger*innen ohne Privatgrund können sich bei Bekannten und Freunden im Flohmarktgebiet erkundigen, ob dort ein Stellplatz für sie frei ist.
Die Regeln - Worauf müssen Sie achten?
Es dürfen nur Privatpersonen teilnehmen.
Mindestalter von 18 Jahren (Minderjährige ab 7 Jahren dürfen mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten auch verkaufen. Die Erziehungsberechtigten können jeden Kauf ihrer Kinder Rückgängig machen, wenn z.B. teure Gegenstände durch ein Kind verkauft wurden).
Der Verkauf darf nur auf Privatgrund stattfinden ( z.B. die eigene Einfahrt, Garage, Carport usw.). Mieter benötigen die Einverständniserklärung ihres Vermieters.
Öffentlichen Bürgersteige bitte freihalten (ebenfalls natürlich die Straßen!)
Es darf nur Trödel und gebrauchte Gegenstände verkauft oder verschenkt werden (das schließt z.B. auch ein Recht auf Rückgabe oder Garantie aus).
Es dürfen keine Neuwaren verkauft werden.
Es dürfen keine Tabakwaren verkauft werden.
Es darf kein Alkohol ausgeschenkt oder verkauft werden.
Beim Verkauf von Artikeln mit einer Jugendschutzkennzeichnung dürfen die Artikel nicht an Personen abgegeben werden, die das angegebene Alter noch nicht erreicht haben.
Es dürfen keine Waffen verkauft werden.
Der Verkaufsstand kann für die bessere Sichtbarkeit gerne mit einem Luftballon oder etwas Ähnlichem gekennzeichnet werden.
Bis 18 Uhr muss alles wieder zurück in die Garage/ Haus.
Die Haftung muss vom Eigentümer übernommen werden.
Auch wenn es sicherlich Besucher anlocken und die Kauffreude beflügeln würde – Essen und Getränke dürfen Sie nicht einfach so anbieten. Hierfür bräuchten Sie insbesondere bei alkoholischen Getränken eine gewerbliche Genehmigung.
Auf fröhliche Musik sollten Sie ebenfalls verzichten. Sonst müssen Sie damit rechnen, Gebühren an die GEMA zahlen zu müssen.
Wir hoffen auf schönes Wetter, der Flohmarkt soll aber auch bei etwas Regen stattfinden. Falls das Wetter sehr schlecht wird, bleibt es Ihnen selbst überlassen, ob Sie teilnehmen.
Es wäre schön, wenn sich möglichst viele Haushalte beteiligen. So kann der Flohmarkt zu einer fröhlichen Nachbarschaftsbegegnung werden.