Gemeinde Langebach:

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte gemäß § 193 Abs. 5 BauGB Stand 01. Januar 2026

Gemeinde Langebach:

Bodenrichtwerte Stand 01. Januar 2026

Der Gutachterausschuss des Landkreises Freising zur Ermittlung der Richtwerte von Grundstücken hat die Grundstückswerte des Landkreises zum 01. Januar 2026 ermittelt.

Die Liste der Richtwerte ist beigefügt und liegt in der Zeit vom

30. Juni 2026 bis 31. Juli 2026

im Rathaus der Gemeinde Langenbach, Bahnhofstraße 6, Erdgeschoss
Zimmer Nr. 1 (barrierefrei) öffentlich zur Einsicht aus.

Für Anfragen nach diesem Zeitraum kann man sich an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landkreis Freising, Landshuter Straße 31, 85350 Freising
Tel.: 08161/600 – 716,- 717,- 718
Fax: 08161/600-171
Mail: guachterausschuss@kreis-fs.de
wenden.

Anträge können auch online über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS BAYERN unter
www.boris-bayern.de
gestellt werden.

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