Fundsachen
Sollten Sie eine verlorene Sache im Gemeindegebiet finden und diese an sich nehmen, müssen Sie es dem Fundbüro melden, sofern die Sache nicht direkt dem Eigentümer zurückgegeben werden kann.
Wenn Sie einen Wertgegenstand verloren haben, können Sie im Fundbüro den Verlust melden oder mittels nachfolgenden Link die Suche starten: Fundinfo
Die Suchfunktion bezieht sich dabei nicht nur auf den Bereich der Gemeinde Langenbach.
Zuständig für die Entgegennahme der Anzeige eines Fundes im Wert von über zehn Euro ist grundsätzlich das Fundbüro der Gemeinde des Fundortes. Eine Anzeige ist aber auch bei jeder Polizeidienststelle möglich.
Telefon: 08761 7420-902
Hinweis zu Fundtieren:
Verirrte oder dem Halter dauerhaft entlaufene Haustiere sowie Haustiere ohne bekannten Halter gelten als Fundtier.
Bedenken Sie, dass z.B. Katzen am liebsten draußen sind und auch entsprechend
weit laufen. Verletzten Haustieren sollte natürlich geholfen werden.
Laut Gesetz (§ 965 BGB) sind Sie als Finder verpflichtet, unverzüglich beim Eigentümer oder, wenn dieser unbekannt ist, bei der Gemeinde eine ordnungsgemäße Fundanzeige zu erstatten.
Melden Sie die Tierart, den Fundort und die Uhrzeit.
Alternativ können Sie das Tier auch ins Tierheim Heinzelwinkl, Heinzelwinkl 3, 84174 Eching (Landkreis Landshut) bringen, dann übernimmt das Tierheim die Fundanzeige für Sie.