Gemeinde Langebach:

Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl 2026

Gemeinde Langebach:

Information zur Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl 2026

Wahlberechtigte, mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Langenbach, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben.

Die Briefwahlunterlagen können vom 16.02.2026 bis spätestens 06.03.2026, 15:00 Uhr beantragt werden.

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • Online bis zum 01.03.2026 hier: Online Antrag Wahlschein
  • per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung
  • per Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung

Bitte senden Sie dieses an das Wahlamt der Gemeinde Langenbach zurück.

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