Gemeinde Langebach:

Der digitale Bauantrag im Landkreis Freising seit 1. März 2024

Gemeinde Langebach:

Seit 1. März 2024 können im Bereich Baurecht folgende Verfahren im Landratsamt Freising digital eingereicht werden:

  • Bauanträge (Art. 64 BayBO)
    Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren ("Freisteller", Art. 58 BayBO)
  • Anträge auf Teilbaugenehmigung (Art. 70 BayBO)
  • Anträge auf Vorbescheid (Art. 71 BayBO)
  • Anträge auf Zulassung von Abweichungen oder Ausnahmen und Befreiungen (Art. 63 BayBO)
  • Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer der Bau- oder Teilbaugenehmigung (Art. 69 Abs. 2 BayBO)
  • Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids (Art. 71 Satz 3 BayBO)

Alle Informationen erhalten Sie hier: Häufig gestellte Fragen zum digitalen Bauantrag

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