Der digitale Bauantrag im Landkreis Freising seit 1. März 2024
Seit 1. März 2024 können im Bereich Baurecht folgende Verfahren im Landratsamt Freising digital eingereicht werden:
- Bauanträge (Art. 64 BayBO)
Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren ("Freisteller", Art. 58 BayBO) - Anträge auf Teilbaugenehmigung (Art. 70 BayBO)
- Anträge auf Vorbescheid (Art. 71 BayBO)
- Anträge auf Zulassung von Abweichungen oder Ausnahmen und Befreiungen (Art. 63 BayBO)
- Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer der Bau- oder Teilbaugenehmigung (Art. 69 Abs. 2 BayBO)
- Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids (Art. 71 Satz 3 BayBO)
Alle Informationen erhalten Sie hier: Häufig gestellte Fragen zum digitalen Bauantrag
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