Gemeinde Langebach:

Kommunalwahl 2026

Gemeinde Langebach:

Am Sonntag, den 8. März 2026, finden in Bayern die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen statt. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde sind aufgerufen, durch ihre Stimmabgabe die Zusammensetzung des Gemeinderats und Kreistags sowie die Wahl des ersten Bürgermeisters und Landrats mitzubestimmen.


Wahlberechtigt ist, wer:

  • Unionsbürgerin oder Unionsbürger ist (also die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt),
  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist,
  • seit mindestens zwei Monaten vor dem Wahltag den Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen (in der Regel: Hauptwohnsitz) in der jeweiligen Gemeinde oder dem Landkreis hat,
  • nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

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Die Öffentliche Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen können Sie hier einsehen: Bekanntmachung